12 Rechte Sterbender

Über den Umgang mit der Wahrheit
18. Mai 2018
4 Mythen über das Trauern
10. Juli 2018
Über den Umgang mit der Wahrheit
18. Mai 2018
4 Mythen über das Trauern
10. Juli 2018

Wussten Sie, dass es die 12 Rechte Sterbender gibt? Meine langjährige Erfahrung als Diplomierte Krankenschwester zeigt, dass einige – abhängig vom Umfeld – fast automatisch eingehalten werden. Andere Rechte sind zum Teil nicht so bekannt. Wenn Sie eine sterbende Person in Ihrem Umfeld haben, kann Sie diese Übersicht dabei unterstützen.

Das Recht,

  • als lebender Mensch behandelt zu werden und sich ein Gefühl der Hoffnung zu bewahren, egal, wie subjektiv diese Hoffnung sein mag.
  • Gedanken und Gefühle zum Thema Tod auf seine Weise zum Ausdruck zu bringen.
  • an allen die eigene Pflege betreffenden Entscheidungen teilzuhaben.
  • von mitfühlenden, sensiblen und kompetenten Menschen gepflegt zu werden, die sich bemühen, die Bedürfnisse des Kranken zu verstehen.
  • den Prozess des Todes zu verstehen und auf alle Fragen ehrliche und vollständige Antworten zu bekommen.
  • Trost in geistigen Dingen zu suchen.
  • körperlich schmerzfrei zu sein.
  • der Kinder, am Tod teilzuhaben.
  • zu sterben.
  • friedlich und in Würde zu sterben.
  • nicht einsam zu sterben.

zu erwarten, dass die Unantastbarkeit des Körpers nach dem Tod respektiert wird.

Ans Herz möchte ich Ihnen noch das Zitat einer Kollegin legen. Es hat mir schon immer sehr gut gefallen, weil sie sehr klar beschreibt, welche Haltung sie einem Sterbenden gegenüber einnimmt. „Ich trete zurück als Handelnde und gebe ihm (dem Patienten) Raum, sich nach innen zu wenden. Ich bin nicht dafür da, einen Sinn zu suchen oder zu erklären. Ich bin stille Zeugin. Momente geteilter Ohnmacht sind Augenblicke, in denen ich keine Angst habe, in Kontakt zu treten. Um einen Menschen da abholen zu können, wo er steht, müssen wir in Kontakt mit uns sein. Ich versuche, nur zu beobachten, statt vorschnell zu urteilen. Ich möchte völlig offen, leer und neugierig bleiben. Ich versuche mich zurückzunehmen und somit meinem Gegenüber genügend Raum zu geben.“ (Ingrid Marth/Pflegenetz.02/11, S.11)

Bitte kontaktieren Sie mich, wenn Sie Fragen haben.

 

Foto: 123rd.com/imagesbavaria