Wussten Sie, dass es die 12 Rechte Sterbender gibt? Meine langjährige Erfahrung als Diplomierte Krankenschwester zeigt, dass einige – abhängig vom Umfeld – fast automatisch eingehalten werden. Andere Rechte sind zum Teil nicht so bekannt. Wenn Sie eine sterbende Person in Ihrem Umfeld haben, kann Sie diese Übersicht dabei unterstützen.
zu erwarten, dass die Unantastbarkeit des Körpers nach dem Tod respektiert wird.
Ans Herz möchte ich Ihnen noch das Zitat einer Kollegin legen. Es hat mir schon immer sehr gut gefallen, weil sie sehr klar beschreibt, welche Haltung sie einem Sterbenden gegenüber einnimmt. „Ich trete zurück als Handelnde und gebe ihm (dem Patienten) Raum, sich nach innen zu wenden. Ich bin nicht dafür da, einen Sinn zu suchen oder zu erklären. Ich bin stille Zeugin. Momente geteilter Ohnmacht sind Augenblicke, in denen ich keine Angst habe, in Kontakt zu treten. Um einen Menschen da abholen zu können, wo er steht, müssen wir in Kontakt mit uns sein. Ich versuche, nur zu beobachten, statt vorschnell zu urteilen. Ich möchte völlig offen, leer und neugierig bleiben. Ich versuche mich zurückzunehmen und somit meinem Gegenüber genügend Raum zu geben.“ (Ingrid Marth/Pflegenetz.02/11, S.11)
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